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Beleuchtungsstärken am Arbeitsplatz: So viel Licht muss sein

Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie in Industriehallen, Lagerhallen und Werkstätten ideale Lichtverhältnisse schaffen.

Autor

Luisa

Veröffentlicht am

25 September 2024

Die Beleuchtung am Arbeitsplatz beeinflusst die Motivation, die Leistungsfähigkeit, die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Beleuchtungsstärke in den Arbeitsbereichen Ihres Unternehmens optimieren und in Büros, Industriehallen, Lagerhallen und Werkstätten ideale Lichtverhältnisse schaffen können.

Warum ist eine angemessene Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz wichtig?

Die falsche Beleuchtung von Arbeitsstätten senkt nicht nur die Leistungsbereitschaft, sie führt auf Dauer auch zu gesundheitlichen Beschwerden. Mit einer unzureichenden Beleuchtungsstärke steigen die Fehlerhäufigkeit und die Unfallgefahr nachweislich.

Auswirkungen auf Gesundheit und Produktivität

Eine gute Beleuchtung trägt zur Motivation, Konzentration und zum Fokus der Mitarbeiter bei. Ist die Beleuchtungsstärke zu gering, kann das eine erhöhte Augenbelastung, Müdigkeit und verminderte Produktivität zur Folge haben.

Optimales Licht in Arbeitsstätten reduziert die Belastung für die Augen und hilft, Kopfschmerzen zu vermeiden. Indem es eine angenehme Arbeitsumgebung schafft, fördert es das allgemeine Wohlbefinden und beeinflusst die Stimmung positiv. Eine gute Beleuchtung erhöht außerdem die Sichtbarkeit von Sicherheitsgefahren.

Gesetzliche Anforderungen und Normen

Welche Beleuchtungsstärke Arbeitsstätten aufweisen müssen, ist in Deutschland in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgelegt. Konkretisiert wird die Verordnung durch die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Verantwortlich für die Umsetzung der Vorgaben ist laut §§ 3 und 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Arbeitgeber. Dieser muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln und regelmäßig überprüfen, ob die Arbeitsstätten im Betrieb ausreichend ausgeleuchtet sind.

 

Beleuchtungsstärken für verschiedene Arbeitsbereiche

Die ASR A3.4 legt die Mindestwerte für die Beleuchtungsstärke in unterschiedlichen Arbeitsbereichen fest. Die Werte variieren abhängig von der Art der Tätigkeit und den genauen Anforderungen des Arbeitsplatzes. Betont wird, dass Arbeitsplätze weitgehend mit Tageslicht beleuchtet sein und eine Sicht nach draußen ermöglichen sollten. Lässt sich das nicht realisieren, ist eine ausreichende künstliche Beleuchtung sicherzustellen.

Optimale Beleuchtungsstärke im Büro

Die ideale Beleuchtungsstärke für Büros liegt in den meisten Fällen zwischen 300 und 500 Lux. Für Archive reichen in aller Regel 200 Lux aus. Beim Ablegen und Kopieren sind 300 Lux angemessen, beim Schreiben, Lesen und für die Datenverarbeitung 500 Lux. Für das manuelle technische Zeichnen muss mehr Licht vorhanden sein. Hierfür sollten die Werte 750 Lux nicht unterschreiten.

Optimal ist eine Kombination aus direktem und indirektem Licht. Die Farbtemperatur sollte zwischen 3.500 und 5.500 Kelvin liegen.

Beleuchtungsstärke in der Industriehalle

Allgemeine Arbeitsbereiche in Industriehallen müssen eine Helligkeit von mindestens 200 Lux aufweisen. Areale für präzise Arbeiten sind mit mindestens 500 bis 1.000 Lux zu beleuchten. Bei sehr detaillierten Tätigkeiten oder Inspektionen kann eine Beleuchtungsstärke von bis zu 2.000 Lux erforderlich sein.

Die gleichmäßige Verteilung der Beleuchtung in Industriehallen trägt dazu bei, Blendung und Schatten zu vermeiden. In Bereichen wie der Schmuckherstellung oder der Elektronikmontage ist außerdem eine hohe Farbwiedergabe (CRI) wichtig, um ein genaues Erkennen der Farben zu ermöglichen. Vorteile bieten verstellbare Beleuchtungslösungen, die es Ihren Mitarbeitern erlauben, das Licht ganz nach Bedarf anzupassen. Weiter optimieren lässt sich die Beleuchtung durch den Einsatz zusätzlicher Lichtquellen wie spezieller Arbeitsplatzleuchten oder Lupenleuchten.

Beleuchtungsstärke in der Lagerhalle

In allgemeinen Lagerbereichen sollte die Beleuchtungsstärke mindestens 200 Lux betragen. In Arealen mit intensiverer Tätigkeit wie der Kommissionierung sorgen mindestens 300 Lux für Effizienz und Sicherheit.

Für den Fall einer Störung der Hauptbeleuchtung muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die eine gefahrenfreie Evakuierung ermöglicht. Zu diesem Zweck ist eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux vorgegeben.

Beleuchtungsstärke in der Werkstatt

In Werkstätten fordert die ASR A3.4 für allgemeine Bereiche mindestens 300 Lux und für Sektionen mit präzisen Tätigkeiten mindestens 500 Lux.

Gleichmäßiges Licht ohne Flackern bieten LED-Leuchten, die zudem energieeffizient und langlebig sind. Zur Reduzierung von Blendung sollten die Leuchten senkrecht zur Arbeitsfläche positioniert sein. Für eine optimale Farbwiedergabe empfiehlt sich ein tageslichtähnliches Licht mit einer Farbtemperatur von circa 5.000 Kelvin. Reflektierende Oberflächen helfen, das Licht besser zu verteilen und auf diese Weise die Helligkeit zu erhöhen.

Beleuchtungsstärke auf Baustellen

Für die Beleuchtungsstärke der Baustellenbeleuchtung gilt, dass allgemeine Bereiche und Verkehrswege mit mindestens 20 Lux ausgeleuchtet sein müssen. Grobe Arbeiten wie Erdarbeiten, Hilfs- und Lagerarbeiten, das Verlegen von Entwässerungsrohren oder der Transport erfordern mindestens 50 Lux. Bei normalen Tätigkeiten wie einfachen Bewehrungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Montage von Fertigteilen, Maurer- und Stahlbetonarbeiten, Installationsarbeiten und Arbeiten im Tunnel sind mindestens 100 Lux obligatorisch. Bei feinen Tätigkeiten wie der Oberflächenbearbeitung, anspruchsvollen Montagen und dem Verbinden von Tragwerksegmenten gewährleisten mindestens 200 Lux die erfolgreiche Umsetzung und die Sicherheit.

Ist während der Arbeitszeit ein Mindestwert der Beleuchtungsstärke von 1 Lux allein durch das Tageslicht nicht gegeben, muss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für die Baustellenbeleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung eingerichtet werden. Das gilt je nach Tages- und Jahreszeit auch für die Außenbereiche.

 

Zusammenfassung und Empfehlungen

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsstätten sollten Sie die Beleuchtung jeweils so wählen, dass das Sehen leichtfällt und die Augen geschont werden. Die Vorgaben der ASR A3.4 bieten eine gute Orientierung.

Neben der optimalen Beleuchtungsstärke spielt die Beleuchtungsplanung eine wichtige Rolle für das richtige Licht am Arbeitsplatz. Dabei sind folgende Fehler zu vermeiden:

  • Falsche Größe der Leuchten: Zu große oder zu kleine Leuchten lassen den Raum nicht proportional wirken.

  • Zu wenige Lichtquellen: Häufig ist nur eine zentrale Lichtquelle vorhanden, was zu einer ungleichmäßigen Beleuchtung führt. Besser ist es, mehrere Lichtquellen zu verwenden, die für eine gleichmäßige Ausleuchtung sorgen.

  • Vernachlässigen des Tageslichts: Um eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen und Energie zu sparen, sollten Sie natürliches Licht optimal nutzen.

  • Falsche Platzierung der Leuchten: Lampen, die blenden oder Schatten werfen, beeinträchtigen die Sicht.

  • Verzicht auf dimmbare Leuchten: Mithilfe von Dimmerschaltern lässt sich das Licht nach Bedarf anpassen und eine angenehme Arbeitsumgebung schaffen.

  • Unzureichende Wartung: Eine regelmäßige Wartung gewährleistet eine gleichmäßige Beleuchtung und verlängert die Lebensdauer der Leuchten.

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