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Baustelle einrichten: die 3 wichtigsten Vorschriften für maximale Sicherheit

Erfahren Sie, wie Sie mit diesen Vorschriften Ihre Baustelle gesetzeskonform einrichten. 

Autor

Grace

Veröffentlicht am

14 März 2024

Wenn Sie eine Baustelle einrichten, ist Sicherheit das A und O. Als Bauunternehmer tragen Sie eine große Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, aber auch für Passanten und angrenzende Gebäude. Die Einhaltung der Vorschriften und Gesetze ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Zeichen von Professionalität und Sorgfalt. Indem Sie die wichtigsten Sicherheitsvorschriften befolgen, minimieren Sie Risiken und schaffen eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung. Außerdem vermeiden Sie so potenzielle Bußgelder und juristische Auseinandersetzungen. Kurzum, die Kenntnis und Beachtung der relevanten Regeln ist essenziell für einen reibungslosen und sicheren Baustellenbetrieb. Lassen Sie uns einen Blick auf die drei wichtigsten Vorschriften für maximale Sicherheit werfen.

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick:

  • Arbeitsschutzgesetz 
  • Arbeitsstättenverordnung 
  • Verkehrs- und Straßenrecht


1) Arbeitsschutzgesetz: Das Fundament zur Arbeitsplatzsicherheit

Die Sicherheit auf einer Baustelle beginnt mit einem soliden rechtlichen Rahmen, und hier nimmt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine zentrale Position ein. Als Grundpfeiler für den Arbeitsschutz in Deutschland legt das ArbSchG die allgemeinen Prinzipien fest, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen befolgen müssen, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

Paragraph § 4 ArbSchG verpflichtet dazu, sämtliche Baustellenarbeiten so zu gestalten und zu organisieren, dass sie ohne Gefahr ablaufen und potenzielle Unfälle vermieden werden können. Teil dieser Verantwortung ist die vorausschauende Planung eines betrieblichen Brandschutzes sowie die Implementierung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen. Wenn Sie Ihre Baustelle einrichten, ist eine transparente Kommunikation dieser Maßnahmen an alle Beschäftigten ein Muss. Die Nichteinhaltung oder mangelhafte Umsetzung dieser Schutzvorkehrungen kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Bußgelder oder sogar strengere Strafmaßnahmen gemäß § 25 ArbSchG. Sobald ein Bauherr eine Baufirma mit den Baumaßnahmen beauftragt, obliegt es dieser, die Vorschriften des ArbSchG gewissenhaft umzusetzen und sicherzustellen, dass sie eingehalten werden.


Beim Arbeitsschutzgesetz sollten Sie sich über folgendes informieren:

  • Arbeitszeiten (ArbZG) 
  • Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV)
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmittel (BetrSichV)
  • Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (TRBS 1201, 2111, 2121)
  • Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (GefStoffV)
  • Planung der Bauausführung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (RAB31)
  • Enthält spezifische Regelungen, z.B. für Asbest-Abbruch- und Sanierungsarbeiten, mineralischen Staub, Arbeitsplatzgrenzwerte, entsprechend der
  • Gefahrstoffverordnung (TRGS 001, 519, 554, 559, 900, 905, 906)

 

2) Arbeitsstättenverordnung (ASR): Präzise Richtlinien für Arbeitsstätten

Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bilden eine detaillierte Ergänzung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), indem sie konkrete Maßnahmen beschreiben, um die Schutzziele und Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten während des Einrichtens Ihrer Baustelle zu erreichen. Diese Regeln sind darauf ausgerichtet, die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern, insbesondere hinsichtlich der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 ArbStättV und der Festlegung angemessener Schutzmaßnahmen.

Die ArbStättV umfasst beispielsweise Vorschriften bezüglich der Tagesunterkünfte für Bauarbeiter. Auf Baustellen sind Pausenräume erforderlich, sobald mehr als vier Arbeiter für eine Woche oder mehr als 20 Personentage beschäftigt sind. Diese Räumlichkeiten dienen der Erholung der Arbeiter und befinden sich üblicherweise in Baustellenwagen oder Containern.


Wenn Sie Ihre Baustelle einrichten, sollten Sie sich über folgende technische Regeln für Arbeitsstätten in Kenntnis setzen (ASR):

  • ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“
  • ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
  • ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“
  • ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • ASR A1.5 „Fußböden“
  • ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“
  • ASR A1.7 „Türen und Tore“
  • ASR A1.8 „Verkehrswege“
  • ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
  • ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“
  • ASR A3.4 „Beleuchtung“
  • ASR A3.5 „Raumtemperatur“
  • ASR A3.6 „Lüftung“
  • ASR A3.7 „Lärm“
  • ASR A4.1 „Sanitärräume“
  • ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“
  • ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
  • ASR A4.4 „Unterkünfte“
  • ASR A5.2 „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“
     

Wenn Sie als alleiniger Ausführer der Bauarbeiten agieren, liegt die Verantwortung zur Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung in Ihren Händen. Bei der Beschäftigung von Subunternehmen erfolgt die Übertragung dieser Verantwortung auf diese. In diesem Szenario obliegt es Ihnen jedoch, gemäß § 3 BaustellV die Zusammenarbeit der Subunternehmen zu koordinieren und zu überwachen. Falls Sie oder Ihr Unternehmen diese Verantwortung beim Einrichten Ihrer Baustelle nicht übernehmen möchten, besteht die Option, einen Baukoordinator gemäß §4 BaustellV zu beauftragen.

 

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3) Verkehrssicherung und Straßenrecht: Gewissenhafte Sicherung für reibungslosen Baustellenverkehr


Wenn Sie Ihre Baustelle einrichten, sind Sie gemäß den Bestimmungen des Straßenrechts dafür verantwortlich, die Baustelle so zu gestalten, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird und gleichzeitig die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern und Baubeteiligten gewährleistet ist. Hierbei ist die Beachtung der Verkehrssicherungspflicht von zentraler Bedeutung.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und weitere straßenrechtliche Vorschriften setzen klare Standards für die sichere und ordnungsgemäße Abwicklung des Baustellenverkehrs. Dazu gehören Maßnahmen, wie die frühzeitige Kennzeichnung von Baustellen, die Anordnung von temporären Verkehrsführungen sowie die Installation von entsprechenden Verkehrszeichen und -signalen. Der Bauherr muss sicherstellen, dass alle Maßnahmen reibungslos umgesetzt werden und haftet für Schäden und Unfälle, wenn notwendige Schutz- oder Sicherungsmaßnahmen bei der Baustelleneinrichtung nicht umgesetzt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verpflichtet, regelmäßig die Baustellensicherung zu kontrollieren.

Für grundlegende Arbeitssicherheitsbelange der einzelnen Gewerke ist der Bauherr hingegen nicht direkt verantwortlich. Dennoch obliegt es ihm im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, die Baustelle vollständig vor dem unbefugten Betreten zu sichern, um potenzielle Haftungsansprüche zu vermeiden. Abhängig von der Bauprojektgröße kommen hierbei beim Einrichten Ihrer Baustelle Bauzäune aus Drahtgitter oder Holzelementen, Sicherheitsfirmen sowie Sicherheitszeichen und Absperrungen zum Einsatz.


Beim Verkehrs- und Straßenrecht sollten Sie sich über folgendes informieren:

  • StVO: Straßenverkehrs-Ordnung (Verkehrsregeln, Sicherungsarbeiten bei Einschränkungen und Gefährdungen, verkehrsrechtliche Anordnungen.)
  • Landesstraßengesetze der jeweiligen Bundesländer 
  • RSA: Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (Definitionen, Aufstellen von Verkehrszeichen, Absperrgeräte, Beleuchtung, Regelpläne bei Arbeiten an Straßen.) 
  • RAS-LP 4: Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) (Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegeta- tionsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen.) 
  • ZTV-SA: Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (Begriffsbestimmungen, Bauteile, Ausführung, Kontrolle von Sicherungsmaßnahmen an Straßen.)

 

Fazit:

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Vorschriften existieren selbstverständlich noch zahlreiche weitere Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie Ihre Baustelle einrichten – darunter das Umweltrecht und die technischen Normen für Baugeräte. Eine umfassende Informationsgrundlage ist entscheidend, um potenzielle Unfälle oder Schäden zu vermeiden. Dabei spielt nicht nur die Einhaltung der Vorschriften eine Rolle, sondern auch eine umfassende Absicherung. Gut informiert und abgesichert, können Sie sich auf eine gesetzeskonform eingerichtete Baustelle und einen reibungslosen Baustellenbetrieb verlassen.

 

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