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Wann dürfen Baumaschinen auf der Straße fahren?

Welche Baumaschinen dürfen auf der Straße fahren? Und welche Vorschriften gelten für Baumaschinen im Straßenverkehr? In diesem Blogartikel geben wir Ihnen einen spannenden Einblick in die wichtigsten Regelungen und Anforderungen, die es zu beachten gilt, um Baumaschinen sicher und gesetzeskonform im Straßenverkehr zu nutzen. 

Autor

Grace

Veröffentlicht am

21 Juli 2023

Baumaschinen im Straßenverkehr

Baumaschinen sind wahre Kraftpakete, die beim Bau von Gebäuden, Straßen, Infrastrukturen und vieles mehr Anwendung finden. Um auf Baustellen eingesetzt werden zu können, müssen Sie jedoch zunächst zu den jeweiligen Einsatzorten gelangen. Oftmals werden Sie per LKW transportiert. Einige Baufahrzeuge können aber auch selbst den öffentlichen Straßenverkehr nutzen, um von A nach B zu gelangen. Doch welche Baumaschinen dürfen eigentlich auf der Straße fahren? Und welche Vorschriften gelten für Baumaschinen im Straßenverkehr? In diesem Blogartikel geben wir Ihnen einen spannenden Einblick in die wichtigsten Regelungen und Anforderungen, die es zu beachten gilt, um Baumaschinen sicher und gesetzeskonform im Straßenverkehr zu nutzen.

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Zusammengefasst dürfen Baumaschinen nur dann auf der Straße fahren, wenn

  • sie für den Straßenverkehr zugelassen sind, 
  • Grenzen in Bezug auf ihre Abmessungen, Achslasten und Gesamtmasse eingehalten werden oder Sie eine spezielle Erlaubnis für Grenzüberschreitungen haben, 
  • die Baumaschine für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr gemäß den jeweiligen Vorschriften konzipiert und aufbereitet wurde, 
  • der Fahrer oder die Fahrerin über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und in der richtigen Verfassung ist, zu fahren, 
  • der Fahrer oder die Fahrerin alle erforderlichen Papiere (z. B. Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1, AU-Bescheinigung) bei der Fahrt mit sich führt. 
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Wann dürfen Baumaschinen auf der Straße fahren?

Baumaschinen dürfen auf der Straße fahren, wenn sie für den Straßenverkehr zugelassen sind. Sie müssen den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen und bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Hierzu gehören unter anderem Aspekte wie funktionierende Bremsen, Beleuchtungen und die richtige Kennzeichnung. 

 

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Baumaschinen bestimmte Grenzen in Bezug auf ihre Abmessungen, Achslasten und Gesamtmasse einhalten müssen, um eine übermäßige Straßenbenutzung zu vermeiden. Sollte eine Baumaschine diese zulässigen Grenzen überschreiten, ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich, die mit einer fahrzeugtechnischen Ausnahmegenehmigung einhergeht. Wenn Baumaschinen scharfe Kanten oder andere potenzielle Verletzungsquellen wie Schaufeln aufweisen, müssen diese durch geeignete Schutzvorrichtungen abgedeckt werden. Darüber hinaus ist es während der Fahrt im Straßenverkehr erforderlich, dass die Schaufel leer und abgesenkt ist, um potenzielle Gefahren zu minimieren.

 

Kennzeichnungen, wie beispielsweise gelbe Rundumlichter, sind für Baufahrzeuge mit ungewöhnlichen Maßen oder Ladungen, als auch für Begleitfahrzeuge bei Schwer- und Großtransporten gestattet, sofern diese behördlich genehmigt und vorgeschrieben wurde. Auch wenn vor Arbeits- oder Unfallstellen oder vor besonders langsam fahrenden Fahrzeugen gewarnt werden soll, sind temporäre gelbe Lichtsignale zulässig. 

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Welche gesetzlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit meine Baumaschine auf der Straße fahren kann?

Grundsätzlich gilt: 

  • Beförderung und Transport von Personen und Ladung ist verboten
  • Scharfe Kanten und / oder Grabzähne sind mit einem Schutz zu versehen
  • Das Mitführen von Anhängern ist verboten
  • Geschwindigkeitsschilder links, rechts und hinten sind Pflicht

 

Mitzuführende Ausrüstung: 

  • Verbandkasten
  • Warndreieck
  • Warnweste
  • Warnleuchte (bei zul. Gesamtgewicht über 3,5 t)
  • Unterlegkeil (bei zul. Gesamtgewicht über 4 t)
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Wer darf Baumaschinen fahren?

Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie grundsätzlich Baumaschinen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren. Dazu gehören kleinere Bagger, Radlader und Kompaktlader. Allerdings gibt es hier Ausnahmen und spezielle Regelungen, die je nach Bundesland variieren können. Es ist immer ratsam, sich vorab über die geltenden Vorschriften zu informieren, um Gesetzesverstöße und Unfälle zu vermeiden. 

 

Für die Führerscheinklassen C und CE ist eine sogenannte Tauglichkeitsuntersuchung pflicht, die alle 5 Jahre wiederholt werden muss. Wird dies nicht eingehalten verfällt die Klasse automatisch und wird zurückgestuft auf die Klassen C1 und C1E (bis 7,5 t). 

 

Auch wenn es verschiedene Arten von Baumaschinen gibt, die Sie auf der Baustelle ohne Führerschein fahren dürfen, ist es wichtig zu beachten, dass für das Fahren auf öffentlichen Straßen dennoch ein gültiger Führerschein erforderlich ist. Das gilt auch für kleinere Geräte wie Mini-Bagger oder Kompaktlader. 

 

Bei schweren Geräten ist zusätzlich eine spezifische Fachausbildung für die jeweilige Maschine erforderlich. Diese Ausbildung umfasst in der Regel sowohl theoretische als auch praktische Schulungen, um den sicheren Umgang mit der Baumaschine zu gewährleisten. Auch jährliche Einweisungen, ein Mindestalter von 18 Jahren und eine physische, geistige und charakterliche Eignung können Voraussetzungen sein. In manchen Fällen ist es zudem erforderlich, dass der Arbeitgeber schriftlich die Beauftragung zur Bedienung der Baumaschine erteilt. Dies stellt sicher, dass der Fahrer oder die Fahrerin offiziell dazu autorisiert ist, die Maschine zu nutzen.

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Fazit: Nicht jede Baumaschine ist für den Straßenverkehr geeignet. Bevor Sie Ihre Maschine im Straßenverkehr einsetzen wollen, sollten Sie in jedem Fall überprüfen, ob sie für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist und welche zusätzlichen Maßnahmen Sie treffen müssen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. 

 

Falls Sie Fragen zu Baumaschinen im Straßenverkehr haben, steht Ihnen unser erfahrenes klickrent-Team jederzeit zur Verfügung.