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Baggerarbeiten: Vorschriften und Haftungsfragen bei Schäden

Wer haftet bei Schäden durch Baggerarbeiten? Aktuelle Gesetzgebungen im Überblick!

Autor

Grace

Veröffentlicht am

27 Februar 2024

Baggerarbeiten bilden das Fundament jeder Baustelle, denn ohne den präzisen Aushub ist ein reibungsloser Baufortschritt nahezu undenkbar. Jedoch gehen mit diesen Erdarbeiten auch potenzielle Gefahren einher, die für Bauunternehmen ein bedeutendes Risiko darstellen. Besonders in Bezug auf die Haftung ist Vorsicht geboten: Wer mit dem Bagger Schäden verursacht, muss in der Regel auch dafür geradestehen – selbst bei Unwissenheit. Daher sollte sich jeder Bauunternehmer vor Beginn seines Bauvorhabens die Frage stellen: Was passiert, wenn’s passiert ist? In diesem Blogartikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über alle relevanten Vorschriften und Haftungsfragen, die Sie als Bauunternehmer vor und während Ihrer Baggerarbeiten berücksichtigen sollten.

Erfahren Sie in diesem Blogartikel: 

  • Wo dürfen Baggerarbeiten durchgeführt werden?
  • Wie lange dürfen Bagger arbeiten? 
  • Wer haftet bei Schäden durch Baggerarbeiten?


Wo dürfen Baggerarbeiten durchgeführt werden?

Baggerarbeiten sind ausschließlich in genehmigten Zonen gestattet, die in der Regel im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden. Vor Beginn Ihrer Arbeiten sollten Sie sich in jedem Fall eingehend über die Existenz und den Verlauf von Versorgungsleitungen informieren. Vor allem bei Baggerarbeiten im öffentlichen Straßenbau müssen Sie sicherstellen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter über Lage und Verlauf von Leitungen im Bilde sind. Die Verantwortung liegt hierbei in der Regel bei Ihnen, sich eigenständig zu informieren. Somit müssen Sie oder Ihr Unternehmen auch die Haftung bei Schadensfällen tragen.

Für Baggerarbeiten auf Privatgrundstücken gelten erhöhte Erkundigungs- und Informationspflichten nur dann, wenn besondere Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Versorgungsleitungen hinweisen. Fehlen solche Hinweise, obliegt es dem privaten Auftraggeber, Sie über mögliche Wasser-, Strom- oder andere Versorgungsleitungen zu informieren. 
 

Wie lange dürfen Bagger arbeiten?

Wenn Sie Baggerarbeiten durchführen wollen, sollten Sie gesetzlich festgelegte Arbeitszeiten einhalten. Diese sind oft durch Lärmschutzverordnungen reguliert, um Anwohner nicht zu stören. Es ist wichtig, sich vorab genau zu informieren, da Ordnungswidrigkeiten teuer werden können.

Die erlaubten Arbeitszeiten variieren je nach Tageszeit und Art des Gebiets (Gewerbe-, Wohn- oder Mischgebiet). Als Bauunternehmer tragen Sie die Verantwortung, möglichst geräuscharme Baumaschinen zu verwenden, den Einsatz effizient zu planen, Lärm bestmöglich abzuschirmen und bei Bedarf mobile Schallschutzwände aufzustellen. In reinen Wohngebieten kann eine Baustelle von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends aktiv sein, ohne Mittagsruhe. Der Dauerschallpegel während des Tages, einschließlich samstags, darf maximal 55 Dezibel betragen. Für nächtliche Arbeiten von 20 Uhr bis 7 Uhr morgens gilt ein niedrigerer Grenzwert von 40 Dezibel plus Toleranz.

In reinen Industriegebieten können tagsüber höhere Lärmpegel von bis zu 65 Dezibel plus Toleranz gestattet werden, und an Lärmarbeitsplätzen werden sogar noch höhere Belastungen toleriert. Die maximal erlaubte Lärmbelastung wird für bestimmte Punkte in der Nachbarschaft berechnet, zum Beispiel für ein Wohnhaus in unmittelbarer Nähe zur Baustelle. In der Praxis kann der Lärm jedoch in zweiter oder dritter Reihe oft lauter erscheinen, da der Schall abgelenkt wird.

Verstöße gegen die gesetzlichen Lärmschutzauflagen können zu drastischen Konsequenzen führen, darunter behördliche Eingriffe mit Zwangsmaßnahmen zur Lärmreduktion bis hin zum Baustopp. Darüber hinaus sind Bußgeldbescheide möglich, und in besonders schwerwiegenden Fällen können Strafanzeigen wegen Körperverletzung eingeleitet werden.
 

Wer haftet bei Schäden durch Baggerarbeiten?

Als Bauunternehmer tragen Sie eine erhebliche Verantwortung, insbesondere wenn es um die Haftung bei durch Baggerarbeiten verursachten Schäden geht. In der Regel müssen Sie oder der Baggerfahrer selbst für die entstandenen Schäden aufkommen. Diese Haftung kann auf Sie als Unternehmer übergehen, insbesondere wenn es an angemessener Unterweisung oder Sicherheitsvorkehrungen mangelt.

Wenn Baggerarbeiten an öffentlichen Straßen oder Plätzen durchgeführt werden und dabei Schäden entstehen, haftet Ihr Unternehmen dafür. Unwissenheit über vorhandene Leitungen bietet keinen Schutz – Als Bauunternehmer müssen Sie sich vor Beginn Ihrer Arbeiten in öffentlichen Gebieten über den genauen Verlauf solcher Leitungen informieren.

Auf privatem Gelände trägt grundsätzlich der Bauherr oder Ihr privater Auftraggeber die Verantwortung für sämtliche Ereignisse auf der Baustelle. Die Haftungsgefahr kann jedoch durch den Bauherrn auf ausführende Bauunternehmen übertragen werden. Bei einer wirksamen Übertragung ändern sich die Sorgfaltspflichten des Bauherrn dahingehend, dass er nun in Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten fortbesteht. Daher bleibt der Bauherr verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die vom Bauunternehmer ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt wurden.

Wenn Mitarbeiter eines Bauunternehmens selbst durch fahrlässiges Verhalten einen Schaden verursachen, sei es auf privatem oder öffentlichem Gelände, haftet diese bzw. das Unternehmen in der Regel nach § 823 Abs. 1 BGB wegen Eigentumsverletzung. Auch die Berufung auf Anweisungen oder den Auftrag des Bauherrn rechtfertigt keine Eigentumsverletzung im Verhältnis zum Bauunternehmen.

 

Umgang mit Unfällen und Schadensfällen

Falls Ihr Unternehmen einen Schaden verursacht hat, könnten Sie zur Verantwortung gezogen werden. Es ist daher entscheidend, eine gute Betriebshaftpflichtversicherung zu haben. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Versicherungspolice noch den Anforderungen Ihres Betriebs entspricht, und passen Sie diese bei Bedarf an. So schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor finanziellen Folgen nach Unfällen.

Für den Fall, dass Sie Ihren Bagger gemietet haben, ist es im Schadensfall wichtig, das Vermietunternehmen unverzüglich zu kontaktieren und den Schaden idealerweise fotografisch zu dokumentieren. Wenn Sie Ihre Maschine bei klickrent mieten, Ihrem Online-Mietportal für Bautechnik, können Sie sich darauf verlassen, dass wir Sie kompetent unterstützen. Unsere Schadensmanager sind auf die Abwicklung von selbst schwierigen Fällen spezialisiert, übernehmen die Kommunikation mit Versicherungen und stehen Ihnen bei der Schadensregulierung beratend zur Seite.

 

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